Nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs haben Passagiere auch bei längerer Flugverspätungen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Bislang galt diese Entschädigung nur bei einer Flug-Annullierung.
Flugreisende haben bei Verspätungen künftig deutlich mehr Rechte. Schon bei einer Verspätung von 3 Stunden haben die Passagiere meist Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Erstmals hat der EuGH damit anerkannt, dass Fluggästen ein pauschaler Ausgleich zusteht, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet ist. Das folgt laut EuGH aus einer seit 2005 geltenden EU- Verordnung. Die Höhe der Entschädigungspauschale richtet sich dabei an der Distanz des Fluges.
Der Schadenersatz bei längeren Verspätungen ergänzt die schon bestehenden Rechte von Fluggästen. Bisher gab es pauschale Ansprüche aber nur bei Annullierung oder Nichtbeförderung des Fluggasts – weshalb vor den Gerichten heftig um die Auslegung dieser Begriffe gestritten wurde. Bei großen Verspätungen mussten die Fluggesellschaften bisher lediglich für Mahlzeiten oder Hotelunterbringungen sorgen oder – ab fünf Stunden – den Flugpreis erstatten.
Ausnahmen lässt der EuGH nur zu, wenn die Verspätung auf Umstände zurückgeht, die von der Fluggesellschaft “tatsächlich nicht zu beherrschen sind”. Technische Probleme am Flugzeug sind danach in der Regel keine solchen “außergewöhnlichen Umstände”, wenn sie nicht auf Ursachen außerhalb des Flugbetriebs zurückgehen, welche die Fluggesellschaft nicht beeinflussen kann.
In seinem neuen Urteil erklärte der EuGH, dass stark verspätete Flüge zwar nicht als annulliert angesehen werden können, der Schaden für die Fluggäste sei aber vergleichbar. Daher sei es nicht gerechtfertigt, die Passagiere verspäteter Flüge anders zu behandeln.
Mit dem Grundsatzurteil beantwortete der EuGH Fragen zu Fällen des Bundesgerichtshofs sowie des Handelsgerichts Wien. Die klagenden Passagiere hatten Schadenersatz geltend gemacht, weil ihre Flüge 25 beziehungsweise 22 Stunden verspätet waren.
Quelle: Airliners.de



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hallo, gibt es hierfür ein formular hab ein gefunden von 2004 ist dies noch gültig