Nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs haben Passagiere auch bei längerer Flugverspätungen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Bislang galt diese Entschädigung nur bei einer Flug-Annullierung.
Flugreisende haben bei Verspätungen künftig deutlich mehr Rechte. Schon bei einer Verspätung von 3 Stunden haben die Passagiere meist Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Erstmals hat der EuGH damit anerkannt, dass Fluggästen ein pauschaler Ausgleich zusteht, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet ist. Das folgt laut EuGH aus einer seit 2005 geltenden EU- Verordnung. Die Höhe der Entschädigungspauschale richtet sich dabei an der Distanz des Fluges. more… »


