Archives: Reiserecht

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Bundesgerichtshof verbietet Kreditkartengebühr von Ryanair: Der Billigflieger dürfe zwar Barzahlung verweigern, dann aber keine Gebühr für wenigstens eine gängige Zahlungsart kassieren. Ryanair berechnet bisher 4 Euro Kreditkartengebühr pro Strecke, 1,50 Euro für die Geldkarte. Die kostenlose Zahlung nur mit einer Visa-Electron-Karte reichte dem BGH nicht.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hatte gegen den irischen Billigflieger Ryanair geklagt, weil der Verband es für unzulässig hielten, dass Ryanair bei der Bezahlung mit den gängigen Kreditkarten Gebühr in Höhe von vier Euro berechnet. Lediglich bei Zahlung mit der kaum verbreiteten “Mastercard Prepaid-Karte” fielen bisher keine zusätzlichen Gebühren an. Das Gericht sah hierin einen nicht zumutbaren Aufwand für Ryanair-Kunden. Ryanair müsse dem Kunden die Möglichkeit eröffnen, die Zahlung auf einem „gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu entrichten, ohne dass dafür eine zusätzliche Gebühr zu bezahlen ist“, teilte das Gericht mit.

Seit Anfang des Jahres hat Ryanair den Einsatz der Visa Electron und anderen akzeptierten Kreditkarten mit einer Gebühr in Höhe von vier Euro pro Strecke und Person in Rechnung gestellt.

Wie so oft bei gerichtlichen Niederlagen, sieht Ryanair-Chef Michael O’Leary das Urteil positiv: O’Leary begrüßte das Urteil als “wegweisenden Sieg”, da das Gericht Gebühren für Kreditkartenzahlung nicht grundsätzlich untersagt hat und Ryanair auch nicht zwingt, Bargeld anzunehmen.

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checkin-warteschlange2Und noch ein Urteil, das für alle Fluggäste wichtig sein kann: das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat in einem Urteil entschieden, dass ein Passagier sich beim Check-In melden muss, falls es mit dem Abflug eng wird (Az.: 226 C 331/08). So berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift “Reise-Recht aktuell”. Im verhandelten Fall ging es um einen Flug von Mallorca nach Nürnberg. more… »

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verspaetungNach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs haben Passagiere auch bei längerer Flugverspätungen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Bislang galt diese Entschädigung nur bei einer Flug-Annullierung.

Flugreisende haben bei Verspätungen künftig deutlich mehr Rechte. Schon bei einer Verspätung von 3 Stunden haben die Passagiere meist Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag  in Luxemburg. Erstmals hat der EuGH damit anerkannt, dass Fluggästen ein pauschaler Ausgleich zusteht, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet ist. Das folgt laut EuGH aus einer seit 2005 geltenden EU- Verordnung. Die Höhe der Entschädigungspauschale richtet sich dabei an der Distanz des Fluges. more… »

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