
Bundesgerichtshof verbietet Kreditkartengebühr von Ryanair: Der Billigflieger dürfe zwar Barzahlung verweigern, dann aber keine Gebühr für wenigstens eine gängige Zahlungsart kassieren. Ryanair berechnet bisher 4 Euro Kreditkartengebühr pro Strecke, 1,50 Euro für die Geldkarte. Die kostenlose Zahlung nur mit einer Visa-Electron-Karte reichte dem BGH nicht.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hatte gegen den irischen Billigflieger Ryanair geklagt, weil der Verband es für unzulässig hielten, dass Ryanair bei der Bezahlung mit den gängigen Kreditkarten Gebühr in Höhe von vier Euro berechnet. Lediglich bei Zahlung mit der kaum verbreiteten “Mastercard Prepaid-Karte” fielen bisher keine zusätzlichen Gebühren an. Das Gericht sah hierin einen nicht zumutbaren Aufwand für Ryanair-Kunden. Ryanair müsse dem Kunden die Möglichkeit eröffnen, die Zahlung auf einem „gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu entrichten, ohne dass dafür eine zusätzliche Gebühr zu bezahlen ist“, teilte das Gericht mit.
Seit Anfang des Jahres hat Ryanair den Einsatz der Visa Electron und anderen akzeptierten Kreditkarten mit einer Gebühr in Höhe von vier Euro pro Strecke und Person in Rechnung gestellt.
Wie so oft bei gerichtlichen Niederlagen, sieht Ryanair-Chef Michael O’Leary das Urteil positiv: O’Leary begrüßte das Urteil als “wegweisenden Sieg”, da das Gericht Gebühren für Kreditkartenzahlung nicht grundsätzlich untersagt hat und Ryanair auch nicht zwingt, Bargeld anzunehmen.



